Umsetzung bei ZF
Für die Gelangensbestätigung, welche als rechtliche Anforderung für alle innergemeinschaftliche Lieferungen ins EU Ausland erstellt werden muss, bietet ZF Ihren Lieferanten verschiedene Möglichkeiten die Regelungen des § 4 Nr. 1b USTG in Verbindung mit § 17a UStDV umzusetzen.
Die ZF Friedrichshafen AG wird den deutschen Lieferanten für die innergemeinschaftliche Lieferung von Waren aus Deutschland an ZF Standorte / Gesellschaften in der EU eine Gelangensbestätigung in Form einer monatlichen Sammelbestätigung zur Verfügung stellen. Um von der IT-unterstützten Lösung Gebrauch machen zu können, bitte wir Sie uns eine E-Mail-Adresse zukommen zu lassen. Für weitere Informationen, stehen Ihnen die Downloads zur Verfügung.
Per klassischem EDI können Sie im Format VDA4989 die Gelangensbestätigung an ZF übermitteln. Eine Guideline hierzu finden Sie in den Downloads.