Die Verfahren stehen ab Juni 2014 zur Verfügung - die Einführung des Prozesses erfolgt erstmals für die Nachweise Mai 2014. Bis dahin gilt diese Seite als Vorab-Information für Kunden und Lieferanten der ZF Friedrichshafen AG.
Damit eine Lieferung von Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat steuerfrei gestellt werden kann, muss der Nachweis erbracht werden, dass diese Lieferung auch physisch im EU-Mitgliedstaat angekommen ist.
Der Belegnachweis konnte bisher unabhängig von den Lieferkonditionen erbracht werden. Dies wurde durch den Gesetzgeber dahingehend eingeschränkt, dass die Nachweispflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neu geregelt wurde.
Die Änderungen betreffen insbesondere die Einführung des Nachweises durch die sogenannte Gelangensbestätigung.
Dabei ist das liefernde Unternehmen seit dem 01.01.2014 zu diesem Nachweis durch den Empfänger der Ware verpflichtet, wenn die Lieferung steuerfrei gestellt werden soll.
Folgende Informationen sind dabei anzugeben: