Antriebstechnik und Fahrwerktechnik

Zurück zum Service Center

EU-Richtlinie 2000/53/EG

Gemäß der EU-Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge sind Korrosionsschutzschichten auf Bauteilen für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1, die sechswertiges Chrom (Cr(VI)) enthalten, verboten.

Die Fristen für eine Umstellung der Korrosionsschutzschichten dieser Bauteile sind in der Entscheidung des Rates der Europäischen Union (2005/673/EG, Anhang II) vom 20. September 2005 wie folgt festgelegt worden:

  • Korrosionsschutz für Fahrzeugbauteile 01. Juli 2007
  • Korrosionsschutz für Schrauben und Muttern 01. Juli 2008

Fahrzeuge, die vor dem 01. Juli 2003 bereits im Betrieb waren, sind nach einer Entscheidung des Rates der Europäischen Union (2005/63/EG) vom 24. Januar 2005 ausgeschlossen.

Die ZF Friedrichshafen AG, ZF Services wird mit Ablauf der Fristen alle Produkte, die von der EU-Richtlinie betroffen sind, auf alternative Chrom VI-freie Korrosionsschutzschichten umgestellt haben.

Diese Umstellung wird auch weiterhin unseren hohen Anspruch an den Korrosionsschutz gewährleisten.

Bescheinigung gemäß VO (EU) Nr. 461/2010

Die von uns vertriebenen Produkte der Marken SACHS, LEMFÖRDER, BOGE und ZF Parts sind Ersatzteile im Sinne des Artikel 1 Ziffer (1) h) der VO (EU) Nr. 461/2010 vom 27. Mai 2010 und erfüllen die Kriterien der Ziffern (19) und/oder (20) der Ergänzenden Leitlinien für vertikale Beschränkungen in Vereinbarungen über den Verkauf und die Instandsetzung von Kraftfahrzeugen und den Vertrieb von Kraftfahrzeugersatzteilen zur vorgenannten Verordnung.

  • Teilen
  • Seite drucken
  • Top

Standorte weltweit